Immer zum Ende des Jahres
durchforsten mein Mann und ich unsere Unterlagen und Anträge. Es wird hier
sortiert und dort weggeheftet und für das kommende Jahr eine Liste gemacht, was
wir an Anträgen noch nachreichen oder neu beantragen müssen. Manchmal ist es
gar nicht so einfach, bei all den Unterlagen und Änderungen noch einen
Überblick zu behalten.
Seit dem 1. Juli 2015 gibt es nun
auch eine Änderung bei dem Elterngeld, denn das Elterngeld-Plus ist
hinzugekommen. Das Elterngeld-Plus ist vor allem für die Eltern gedacht, die beide
nach der Geburt des Kindes schneller wieder arbeiten gehen wollen oder
müssen.
Ich selber habe nach meinem
Studium in meinem Beruf gearbeitet, mit der Geburt der Kinder war für uns aber klar,
dass ich jedes meiner Kinder drei Jahre lang zu Hause betreue. Zwei Jahre lang
habe ich das halbierte Elterngeld gezahlt bekommen. Danach hab ich angefangen
am Abend im Home Office das Familieneinkommen zu unterstützen. Erst wenn mein
Sohn mit drei Jahren Vormittags in den Kindergarten geht, werde ich meinen
Stundenumfang erhöhen und auch am Vormittag zusätzlich arbeiten.
Diese Möglichkeit des abendlichen
Home Office ist nicht allen gegeben und wer (aus den verschiedensten Gründen)
bereits vor dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten möchte oder muss, sollte
sich mit dem neuen Elterngeld-Plus (hier) befasst
haben. Vor allem für Alleinerziehende, Selbständige und junge Eltern, die sich
gemeinsam um die Betreuung des Kindes kümmern wollen, hat sich die
Unterstützung geändert.
Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden,
können Elterngeld, das neue ElterngeldPlus und einen Partnerschaftsbonus
miteinander kombinieren. So ist es möglich, dass beide Elternteile bereits vor
dem ersten Lebensjahr des Kindes wieder Teilzeit arbeiten gehen können, jedoch
für das Kind nur zwei Tage die Woche eine Fremdbetreuung nötig ist, zum
Beispiel durch die Großeltern.
Eigentlich bleibt das
Grundprinzip des Elterngeldes wie bisher. Man kann entscheiden, ob man 12
Monate das volle Elterngeld oder (wie ich) 24 Monate das halbe Elterngeld
bekommt. Für Eltern, die zusätzlich in Teilzeit arbeiten, gibt es jedoch länger
finanzielle Unterstützung als bisher.
Ich habe für Euch hier mal eine
Übersicht über die drei Unterstützungsmöglichkeiten, die man
beantragen und miteinander kombinieren kann.
Das Elterngeld (Basiselterngeld):
Wie bisher bekommt man 65 % des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate des
Gehaltes, mit einer Grenze von mindestens 300 €uro und maximal 1800 €uro im
Monat. Das Basiselterngeld kann man für 12 Monate (ganz) oder für 24 Monate
(halbiert) beantragen.
Das neue Elterngeld Plus: Ist
gültig für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden und deren
Mütter noch vor dem ersten Lebensjahr wieder in Teilzeit arbeiten gehen wollen.
Das Elterngeld wird dann zu der Teilzeitstelle (die 30 Stunden nicht
überschreiten darf) für 24 Monate jeden
Monat zur Hälfte ausgezahlt.
Der
Partnerschaftsbonus: Betreuen beide Eltern das Kind und arbeiten
gleichzeitig vier Monate lang in Teilzeit, benötigen sie für eine
Fremdbetreuung nur 2 Tage und erhalten zusätzlich pro Person vier Monate
Elterngeld Plus ausgezahlt. Je nachdem, wann man mit dem Elterngeld Plus
beginnt, kann man den Zeitraum so auf bis zu 3 Jahre strecken, in dem man
Teilzeit arbeiten kann und finanziell unterstützt wird. Den Partnerschaftsbonus
über vier Monate bekommen auch Alleinerziehende, wenn sie mindestens vier
Monate lang 25 bis 30 Stunden in
Teilzeit gearbeitet haben. Jedoch sollte man hier die Doppelbelastung von Beruf
und alleinerziehend nicht außer Acht lassen.
Quelle: http://www.elterngeld-plus.de/fileadmin/templates/pdf/broschuere_elterngeldplus.pdf |
Da man alle drei Modelle auch miteinander kombinieren kann und es bekanntlich bei solchen Dingen kompliziert wird, ist es wichtig sich rechtzeitig bei der jeweiligen Elterngeldstelle nach der besten Möglichkeit für sein Familienmodell beraten zu lassen. Dabei sollte man sich vorab schon ein paar Informationen bereit legen, wie die Gehälter, die steuerliche Eingruppierung, den zeitlichen Umfang der Elternzeit und dem eigenen Lebensmodell (alleinerziehend, selbstständig, Betreuungsplatz gewollt und schon vorhanden usw.?).
(Hier) findet Ihr auch eine Anleitung für den
Elterngeldrechner, bei dem ihr Euch vorab mit Euren individuellen Angaben
informieren könnt.
Bei all den finanziellen
Unterstützungsmodellen finde ich es aber wichtig, sich vorher gemeinsam zu
überlegen, ob eine frühe Fremdbetreuung des Kleinkindes wirklich notwendig ist.
Krippen- und Tagesmütterplätze sind schwer zu bekommen und teurer als die
späteren Kindergartenplätze. Daher wird ein Großteil des Elterngeld-Plus und Gehaltes für die
Fremdbetreuung genutzt werden müssen, außer man schafft es, das Zwei-Tage-Modell
mit beiden Elternteilen umzusetzen oder die Großeltern für eine (kostenlose) Betreuung
zu gewinnen.
Dazu denke ich, dass gerade in den ersten drei Jahren Kinder ihre
Eltern und eine enge Betreuung ihren Bedürfnissen entsprechend brauchen. Man
sollte sich überlegen, ob es zwingend notwendig ist, auf diese kostbare Zeit
mit seinem Kleinkind verzichten zu wollen. Hat man das Basiselterngeld und betreut
sein Kind zu hause, sind die finanziellen Abzüge gegenüber dem vorherigen
Gehalt (zumindest für 24 Monate) mit ein paar Einschränkungen gut zu
überbrücken.
Nun habe ich für Euch noch ein paar Links zu dem
Thema Elterngeld-Plus zusammengefasst:
- Alle Informationen rund um das Elterngeld-Plus findet Ihr (hier)
- Den Familien-Wegweiser (Elterngeld-Plus und flexiblere Elternzeit) des BMFSFJ findet Ihr (hier)
- Ein FAZ Artikel zum Thema: „Mehr Geld für junge Eltern“ (hier)
- Beim Spiegel Online den Artikel „Kombinieren Sie, das neue
Elterngeld Plus“ (hier)
Bis bald,
Dieser Post entstand mit freundlicher Unterstützung
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Guten Abend liebe Tanja, mit dickem Babybauch verfolge ich das neue Elterngeld-Plus gerade mit großem Interesse und ich bin dankbar über jede Information und jeden Link mit weiteren Informationen dazu. Deinen Denkanstoß mit der Fremdbetreuung des kleinen Kindes finde ich auch sehr gut, vielen Dank für Deine Gedanken dazu. Wenn hier zwischen den Feiertagen etwas mehr Ruhe ist, werde mein Mann und ich uns mal in Ruhe zusammensetzen.
AntwortenLöschenGanz schöne Weihnachten für Euch, Sabrina
Liebe Tanja,
AntwortenLöschendas ist schon der Wahnsinn was sich das die letzten Jahre getan hat. Mich betrifft es ja schon lange nicht mehr ;-) doch du hast sicher einen interessanten Artikel für alle jungen Muttis geschrieben.
Wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest.
Herzliche Grüße,
Manuela